Compliance: NIS2, BSI, DSGVO, ISO
Wie SentryMail Anforderungen aus NIS2, dem BSI IT-Grundschutz, der DSGVO und ISO/IEC 27001 unterstützt.
Die Rolle, die Awareness in einem Regelwerk spielt
Abschnitt betitelt „Die Rolle, die Awareness in einem Regelwerk spielt“Alle vier Regelwerke verlangen Sensibilisierung — aber keines verlangt eine Simulation. Sie verlangen, dass Beschäftigte geschult sind und dass die Organisation das belegen kann. Die Simulation ist der Weg, der beides messbar macht: Sie zeigt den Stand vor der Schulung, und der Nachweis zeigt, dass geschult wurde.
Daraus folgt die Reihenfolge dieser Seite: erst die Pflicht zu schulen (NIS2, BSIG, IT-Grundschutz, ISO 27001), dann die Pflicht, dabei die Beschäftigten nicht zu überwachen (DSGVO). Der zweite Teil wird oft übersehen und ist der häufigere Grund, warum eine Einführung stockt.
NIS2 (EU-Richtlinie 2022/2555)
Abschnitt betitelt „NIS2 (EU-Richtlinie 2022/2555)“NIS2 verlangt von betroffenen Einrichtungen Risikomanagement-Maßnahmen, darunter ausdrücklich grundlegende Cyberhygiene und Schulungen im Bereich Cybersicherheit (Art. 21 Abs. 2 lit. g).
| Anforderung | Beitrag der Plattform |
|---|---|
| Cyberhygiene und Schulungen (Art. 21 Abs. 2 lit. g) | Wiederholbare Kampagnen, Schulungsmodul mit Pflichtzuweisung |
| Wirksamkeit der Maßnahmen bewerten (Art. 21 Abs. 1) | Öffnungs-, Klick- und Eingabequoten je Kampagne, Verlauf über die Zeit |
| Meldewege (Art. 23) | Meldeknopf und Auswertung gemeldeter Mails als Eingangskanal — die Meldung an die Behörde selbst leistet die Plattform nicht |
| Dokumentation | Ergebnis-Auswertung, CSV-Export, PDF-Nachweise, Audit-Log |
Leitungsorgane: § 38 BSIG
Abschnitt betitelt „Leitungsorgane: § 38 BSIG“Die deutsche Umsetzung verpflichtet Geschäftsleitungen ausdrücklich, die Risikomanagement-Maßnahmen zu billigen, ihre Umsetzung zu überwachen und regelmäßig an Schulungen teilzunehmen. Anders als bei der Belegschaft ist das eine persönliche Pflicht — und sie wird im Ernstfall einzeln geprüft.
Empfängergruppen tragen deshalb ein Kennzeichen Leitungsorgan. Der Schulungsnachweis lässt sich darüber getrennt ziehen, ohne die Geschäftsleitung in der allgemeinen Auswertung zu suchen.
BSI IT-Grundschutz
Abschnitt betitelt „BSI IT-Grundschutz“Der Baustein ORP.3 „Sensibilisierung und Schulung” adressiert Awareness direkt; Phishing-Simulationen sind eine gängige Umsetzung.
- Sensibilisierungsprogramm mit Zielgruppen und Erfolgskontrolle — Kampagnen je Empfängergruppe (etwa nach Abteilung), Fortschrittsmessung über die Zeit.
- Schulung der Beschäftigten — das Schulungsmodul mit Zuweisung und Nachweis.
- Detektion und Reaktion (Bausteinschicht DER) — der Meldeknopf als Meldeweg aus der Belegschaft, die Analyse gemeldeter Mails, die Massen-Quarantäne als Reaktion auf eine bestätigte Welle.
Hier liegt der Teil, der eine Einführung tatsächlich aufhalten kann. Eine Phishing-Simulation verarbeitet personenbezogene Daten von Beschäftigten über deren Verhalten — das ist kein Nebeneffekt, sondern der Kern der Messung.
Rechtsgrundlage und Zweck
Abschnitt betitelt „Rechtsgrundlage und Zweck“Als Rechtsgrundlage kommt in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der IT-Sicherheit) in Betracht, im Beschäftigungskontext flankiert von § 26 BDSG und Art. 88 DSGVO. Eine Einwilligung trägt hier meist nicht: Sie wäre im Beschäftigungsverhältnis kaum freiwillig, und wer nicht einwilligt, fällt aus der Messung — womit die Messung nichts mehr aussagt.
Die Abwägung nach lit. f fällt umso leichter, je weniger personenbezogen ausgewertet wird. Genau dort setzt der Datenschutz- und Mitbestimmungsmodus an.
Was die Software dazu beiträgt
Abschnitt betitelt „Was die Software dazu beiträgt“| DSGVO-Anforderung | Umsetzung |
|---|---|
| Art. 5 Abs. 1 lit. c — Datenminimierung | Auswertung auf Gruppenebene mit k-Anonymität; unterhalb der Schwelle (Vorgabe: 5 Personen) gibt es keine Aufschlüsselung. Client-Fingerprinting ist ab Werk aus. |
| Art. 5 Abs. 1 lit. e — Speicherbegrenzung | Aufbewahrungsfrist mit automatischer Anonymisierung statt Löschung: die Kennzahl bleibt, der Personenbezug fällt weg |
| Art. 15/17 — Auskunft und Löschung | Bis zur Anonymisierung beauskunftbar; danach ist der Bezug unwiderruflich fort — das ist der Zweck der Regel, keine Lücke |
| Art. 25 — Datenschutz durch Voreinstellung | Der Modus ist eine serverseitige Sperre, die auch für Administratoren gilt, kein Anzeigefilter |
| Art. 32 — Sicherheit der Verarbeitung | Argon2id, Fernet-Verschlüsselung der Zugangsdaten, 2FA, Audit-Log — siehe Sicherheitsüberblick |
| Art. 28 — Auftragsverarbeitung | Entfällt für die Plattform selbst: selbstgehostet, kein Anbieterzugriff, keine Telemetrie. Für SMTP-Versand oder ein externes LRS bleibt sie eure Aufgabe |
| Art. 44 ff. — Drittlandtransfer | Findet nicht statt, solange ihr keine externen Dienste anbindet |
Datenschutzfolgenabschätzung
Abschnitt betitelt „Datenschutzfolgenabschätzung“Eine DSFA nach Art. 35 DSGVO ist bei einer Phishing-Simulation ernsthaft zu prüfen: Die Aufsichtsbehörden führen die systematische Auswertung des Verhaltens von Beschäftigten in ihren Listen. Bei aktivem Datenschutzmodus sinkt das Risiko deutlich — eine Auswertung, die einzelne Personen technisch nicht ausweisen kann, ist etwas anderes als eine, die es könnte und verspricht, es nicht zu tun.
Die DSFA bleibt eure Aufgabe. Die Software liefert die Beschreibung der Verarbeitung, nicht deren Bewertung.
Mitbestimmung
Abschnitt betitelt „Mitbestimmung“Eine Simulationsplattform ist eine technische Einrichtung, die zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung geeignet ist — damit greift § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beziehungsweise das jeweilige Personalvertretungsrecht. Der Betriebs- oder Personalrat ist vor dem Start einzubeziehen, nicht nach der ersten Kampagne.
Im Quellcode liegen unter compliance/ Vorlagen für eine Betriebsvereinbarung und eine Datenschutz-Übersicht, deutsch und englisch. Sie beschreiben, was die Software erzwingt — sie sind keine Rechtsberatung.
Details: Datenschutz & Mitbestimmung.
ISO/IEC 27001:2022
Abschnitt betitelt „ISO/IEC 27001:2022“Für ein zertifiziertes ISMS ist Awareness kein Randthema, sondern in Hauptteil und Anhang verankert.
Hauptteil:
- 7.2 Kompetenz und 7.3 Bewusstsein — Beschäftigte müssen die Informationssicherheitspolitik kennen und ihren Beitrag verstehen. Die Nachweise sind bei jedem Audit gefragt.
- 9.1 Überwachung und Messung — die Klickquote im Zeitverlauf ist eine der wenigen Awareness-Kennzahlen, die sich überhaupt sinnvoll messen lässt.
- 10.2 Fortlaufende Verbesserung — Baseline, Maßnahme, erneute Messung.
Anhang A (Fassung 2022):
| Control | Bezug |
|---|---|
| A.6.3 Sensibilisierung, Ausbildung und Schulung | Der direkte Treffer: Kampagnen, Schulungsmodul, Nachweise |
| A.6.8 Meldung von Informationssicherheitsereignissen | Der Meldeknopf in Outlook und Thunderbird — ein Meldeweg, der einen Klick kostet, wird auch benutzt |
| A.5.24–A.5.26 Vorbereitung, Bewertung und Reaktion bei Vorfällen | Analyse gemeldeter Mails, Massen-Quarantäne als dokumentierte Reaktion |
| A.8.7 Schutz vor Schadsoftware | Prüfung von Anhängen gegen ClamAV, eigene YARA-Regeln und die eigene MISP-Instanz |
| A.5.7 Threat Intelligence | MISP-Abgleich gemeldeter Mails |
Weitere Rahmenwerke
Abschnitt betitelt „Weitere Rahmenwerke“- DORA (Verordnung (EU) 2022/2554, Art. 13 Abs. 6) — Finanzunternehmen müssen Sensibilisierungsprogramme zur digitalen operationalen Resilienz unterhalten, ausdrücklich auch für die Geschäftsleitung. Die Einordnung entspricht der zu NIS2.
- TISAX / VDA ISA — der Baustein zu Sensibilisierung und Schulung entspricht inhaltlich A.6.3 der ISO 27001.
- NIST Cybersecurity Framework 2.0 — Kategorie PR.AT (Awareness and Training).
- CIS Controls v8 — Control 14, Sensibilisierung, mit ausdrücklichem Bezug auf das Erkennen von Social Engineering.
Welche Nachweise entstehen
Abschnitt betitelt „Welche Nachweise entstehen“Was ein Auditor oder eine Aufsichtsbehörde tatsächlich sehen will, und wo es liegt:
| Nachweis | Wo | Wofür |
|---|---|---|
| Kampagnenergebnis je Gruppe, im Zeitverlauf | Auswertung, CSV-Export | Wirksamkeit, ISO 9.1 |
| Schulungsnachweis je Person oder Gruppe | Schulungsmodul, PDF | ISO 7.2/7.3, NIS2 Art. 21 |
| Getrennter Nachweis für Leitungsorgane | Kennzeichen in der Empfängergruppe | § 38 BSIG, DORA Art. 13 Abs. 6 |
| Audit-Log über Konfiguration und Freigaben | Audit-Log | Rechenschaftspflicht, DSGVO Art. 5 Abs. 2 |
| Vier-Augen-Freigaben für aufgehobene Sperren | Audit-Log | Mitbestimmung, DSFA |
PDF-Nachweise werden als PDF/A-3b erzeugt und lassen sich digital signieren. Zur Reichweite einer selbstsignierten Signatur: Sicherheitsüberblick.
Dass das Audit-Log selbst nicht nachträglich verändert wurde, lässt sich unabhängig nachrechnen: Die Einträge sind zu einer Hash-Kette verknüpft, und das mitgelieferte Prüfwerkzeug kommt ohne SentryMail aus. Siehe Nachweiskette.
Zwei weitere Nachweise entstehen im Enterprise-Add-on: der Kontroll-Wirksamkeitstest belegt, welche Schutzschicht der Mailinfrastruktur was fängt, und der NIS2-Meldeassistent dokumentiert Fristen und Meldeentscheidungen — ausdrücklich auch die Entscheidung gegen eine Meldung.
Empfohlenes Vorgehen
Abschnitt betitelt „Empfohlenes Vorgehen“- Rechtliches zuerst. Datenschutz und Betriebs-/Personalrat vor der ersten Kampagne einbeziehen. Eine nachgereichte Betriebsvereinbarung kostet mehr Vertrauen, als die erste Simulation an Erkenntnis bringt.
- Datenschutzmodus einschalten, bevor Daten entstehen. Er wirkt nicht rückwirkend auf bereits Erhobenes.
- Baseline messen — ohne Vorankündigung an die Belegschaft, aber mit Wissen der Gremien.
- Regelmäßig wiederholen und Vorlagen variieren. Eine Kampagne pro Jahr misst Glück, keine Awareness.
- Mit Schulung nachbereiten. Die Simulation ist der Einstieg, nicht das Ziel.
- Dokumentieren, solange die Daten noch da sind. Die Aufbewahrungsfrist anonymisiert automatisch.
Grenzen
Abschnitt betitelt „Grenzen“- Kein Ersatz für ein ISMS, für technische Schutzmaßnahmen (Mailfilter, MFA, EDR) oder für eine Gap-Analyse.
- Keine Zertifizierung, kein Testat. Siehe den Hinweis oben.
- Die DSFA und die Wahl der Rechtsgrundlage bleiben eure Entscheidung. Die Software beschreibt die Verarbeitung, sie bewertet sie nicht.
- Ergebnisse nicht zur individuellen Sanktionierung nutzen. Abgesehen von der arbeitsrechtlichen Seite: Wer eine Abmahnung fürchtet, meldet den nächsten Vorfall nicht mehr — und die Meldequote ist die wertvollere der beiden Kennzahlen.
Siehe auch: Datenschutz & Mitbestimmung · Sicherheitsüberblick · Funktionen
SentryMail ist eine eingetragene Marke der SecureBits Cyber Security UG